1. VERFAHREN ZUR FÖRDERUNG VON HOCHGESCHWINDIGKEITSNETZEN IM FREISTAAT BAYERN GEMÄSS BREITBANDRICHTLINIE VOM 09. JULI 201

Graphische Darstellung des Erschließungsgebietes:

Modul 7:
Kooperationsvertrag mit Netzbetreiber
Veröffentlicht am 16.01.2017

Die Gemeinde Fahrenzhausen und die Telekom Deutschland GmbH unterzeichnen am 10.10.2016 den Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau.

Stellungnahme der Gemeinde Fahrenzhausen bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtline - BbR).

Modul 5:
Ergebnis Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Veröffentlicht am 07.06.2016

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Gemeinde Fahrenzhausen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

Im Auswahlverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb und anschließender Aufforderung zur Angebotsabgabe gingen bei der Kommune zwei Angebote fristgerecht ein.

Auf Basis der von einem Beratungsbüro durchgeführten Angebotsbewertung hat der Gemeinderat am 6. Juni 2016 das Angebot der Firma Telekom Deutschland GmbH ausgewählt.

Es ist beabsichtigt, mit der Firma Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

Bekanntmachung, 20.01.2016

Es wurde einer Fristverlängerung zur Angebotsabgabe bis zum 29.02.2016 um 15:00 und Verlängerung der Bindefrist bis zum 31.08.2016 zugestimmt.

Modul 4:

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
Veröffentlicht am 10.08.2015

Modul 3:

Ergebnis der Markterkundung
Veröffentlicht am 10.08.2015

Modul 2:

Bekanntmachung der Markterkundung
Veröffentlicht am 10.12.2014

Modul 1:
Ergebnis der Bestandsaufnahme vor der Markterkundung
Veröffentlicht am 10.12.2014