Eintragung in das Wählerverzeichnis bis 19. Mai möglich

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 09. Juni 2024

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Fahrenzhausen wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Fahrenzhausen an der Europawahl teilnehmen. Es darf aber nur einmal gewählt werden. Darauf weist die Gemeinde Fahrenzhausen schon jetzt in einer Pressemitteilung hin.

Für die Wahlteilnahme in Fahrenzhausen müssen sich die betroffenen Wählerinnen und Wähler in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen lassen. So erhalten sie dann auch für die künftigen Europawahlen automatisch von der Gemeinde Fahrenzhausen die Wahlbenachrichtigung.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Fahrenzhausen muss im Rathaus bis spätestens zum Sonntag, 19. Mai 2024 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Antrag kann auch per Post an die Gemeindeverwaltung übersandt werden.

Das Formular kann hier heruntergeladen oder im Bürgerbüro der Gemeinde Fahrenzhausen, Hauptstraße 21, 85777 Fahrenzhausen abgeholt werden.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU online unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany einzusehen.