Beim Lückenschluss Erding – Flughafen München erfolgte eine 1. Planänderung. Die Details dieser Änderung können hier eingesehen werden.
Die geänderten Planunterlagen Stand: 01.12.2023 – bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen und eventuell weiteren Unterlagen nach § 6 UVPG (a.F.) – liegen vom 04.03.2024 bis 03.04.2024 zur allgemeinen Einsicht im Bauamt der Gemeinde Fahrenzhausen, Dorfstraße 3 in 85777 Fahrenzhausen während der Dienststunden in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 17.04.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Fahrenzhausen, Dorfstraße 3, Bauamt oder bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 3, 80538 München, Zi.Nr.: 4122 erheben.
Zur Aufnahme der Niederschrift ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren
– bei der Gemeinde Fahrenzhausen unter Telefon 081339302-0 (Mo-Fr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr)
– bei der Regierung von Oberbayern unter 089 / 2176 2942 oder 089 / 2176 2189 (Mo-Do 8.00 – 12.00 Uhr & 14.00 – 16.00, Fr 8.00. – 12.00 Uhr)
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Einwendungen elektronisch unter der E-Mail-Adresse: bahn-anhoerungsverfahren@reg-ob.bayern.de einzureichen, sofern diese (oder die E- Mail) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind (§ 3a Abs. 2 VwVfG). Eine elektronische Einlegung von Einwendungen ohne qualifizierte elektronische Siqnatur wahrt die Schriftform nicht und ist unzulässig.
Bitte beachten Sie:
Die Einwendungen dürfen sich nur auf die im Rahmen der 1. Planänderung erfolgten Änderungen der Planunterlagen (blau gekennzeichnet) beziehen. Dies bedeutet, Einwendungen kann erheben, wer durch die Planänderunq in seinen Belangen erstmals oder stärker berührt wird. Einwendungen, die bereits im ersten Anhörungsverfahren im Jahre 2020/2021 erhoben wurden, bleiben bestehen.
Die komplette Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verker