Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten lade ich alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sehr herzlich ein zu unserer Bürgerversammlung am
Donnerstag, 28. November 2024
19.00 Uhr
in die Aula der Grundschule Fahrenzhausen
Nach Artikel 18 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten; Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.
Tagesordnung
Sollten Sie besondere Fragen haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese bis Freitag, den 22. November 2024 der Gemeindeverwaltung schriftlich oder
mündlich mitteilen würden, damit deren Beantwortung vorbereitet werden kann.
Über ihren zahlreichen Besuch freue ich mich sehr.
Susanne Hartmann
Erste Bürgermeisterin
Informationen zur Bundestagswahl 2025
Bitte beachten Sie, dass Versand und Abholung der Briefwahlunterlagen erst ab 10. Februar möglich sind.
Alle Informationen finden Sie HIER