23.01.2025

Tag der offenen Tür

Hort und Mittagsbetreuung laden alle Interessierten herzlich zum gemeinsamenTag der offenen Tür“ ein. Dieser findet statt am Donnerstag, 13. März 2025 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Bei individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mittagsbetreuung und den Hort telefonisch.

Mittagsbetreuung 0 81 33 / 917 95 91

Hort 0 81 33 / 44 42 79.

Die Anmeldung für alle Kindertageseinrichtungen erfolgt ausschließlich über das Bürgerservice-Portal auf der Homepage der Gemeinde Fahrenzhausen

Die Online-Anmeldung für das kommende Betreuungsjahr 2025/2026 in Kindergarten und Krippe ist noch bis zum 09. März 2025 möglich.

Die Online-Anmeldung für Hort und Mittagsbetreuung endet zum 13. April 2025.

21.01.2025

Bewerbungen für den Bürgerenergiepreis Oberbayern 2025 ab sofort möglich – 10.000 Euro Preisgeld

Wer sich für die Energiezukunft vor Ort stark macht, wird belohnt. Bereits zum siebten Mal rufen die Bayernwerk Netz GmbH und die Regierung von Oberbayern zur Teilnahme am Bürgerenergiepreis auf.

„Wir zeichnen Menschen aus, die sich mit viel Engagement um Klima und Umwelt kümmern. Wir suchen Vorbilder die eindrucksvoll vermitteln, dass jeder Einzelne vor Ort seinen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten kann“, so Markus Leczycki, der beim Bayernwerk die Partnerschaften mit den bayerischen Kommunen verantwortet. „Der Bürgerenergiepreis startet in die nächste Runde, bei der auch die Regierung von Oberbayern wieder Kooperationspartner ist. Und insgesamt 10.000 Euro Preisgeld warten auf Energieheldinnen und Energiehelden aus Oberbayern.“

Auszeichnung für alle Generationen
Bewerben können sich mit ihren Projekten Privatpersonen, Vereine, Institutionen, Schulen und Kindergärten. Die Bandbreite an möglichen Engagements ist groß. Das kann in Form von Maßnahmen rund um Energie sein. Das können ebenso Projekte oder Aktionstage rund um Müll- oder Plastikvermeidung oder ein sinnvoller Umgang mit Lebensmitteln sein.

Die Teilnahmebedingungen, die Online-Bewerbung und Videos der Vorjahressieger finden Sie im Internet unter

Bayernwerk Bürgerenergiepreis

Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen, mit welchen Maßnahmen und Projekten Sie die Energiezukunft vorantreiben.
Alle Bewerbungen, die bis zum 25. März 2025 hochgeladen werden, nehmen in dieser Bewerbungsrunde teil.
Später eingehende Bewerbungen werden im Folgejahr berücksichtigt.
Die Preisträger werden durch eine Fachjury benannt, die auch die Höhe des Preisgeldes festlegt.

Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet die Projektverantwortliche des Bayernwerks:

Annette Vogel

 09 21-2 85-20 82,

 annette.vogel@bayernwerk.de.

20.01.2025

Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet von 8.00 – 18.00 Uhr die Bundestagswahl statt. Aufgrund der vorgezogenen Wahl werden die Fristen deutlich verkürzt. Die Gemeinde Fahrenzhausen ist wieder, wie bei den letzten Wahlen, in 4 Stimmbezirke eingeteilt. Bis Anfang Februar erhalten die wahlberechtigten Bürger die Wahlbenachrichtigung zugesandt. Mit dieser Wahlbenachrichtigung und ggf. Ihrem Personalausweis begeben Sie sich bitte am Wahltag in das für Sie zuständige Wahllokal in Fahrenzhausen (Neue Aula Grundschule Fahrenzhausen), Weng (Schulungsraum Feuerwehr- und Vereinsheim Weng), Kammerberg (Mehrzweckraum Kindergarten Kammerberg) oder Bergfeld (Aula Kindergarten Bergfeld).

Sofern Sie Briefwahl durchführen wollen, beantragen Sie den entsprechenden Wahlschein mit Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung. Wir bitten Sie, sollten Sie Briefwahl durchführen wollen, diese schnellstmöglich zu beantragen, sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Bereits ab dem 15.01.2025 wird die Beantragung freigeschalten.

Beantragung Briefwahlunterlagen

Weitere Informationen finden Sie unter  Bundestagswahl 2025.

08.01.2025

Information zur neuen Grundsteuer 2025

Die steuerpflichtigen Bürger erhalten insgesamt drei Bescheide. Die ersten beiden Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) werden durch das Finanzamt Freising verschickt. Diese Bescheide liegen Ihnen bereits vor. Den dritten Bescheid (Grundsteuerbescheid) verschickt die Gemeinde mit dem aktuell festgesetzten Hebesatz von 250 %. Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinde bindend. Eine Berichtigung des Grundsteuermessbetrages kann nur beim Finanzamt beantragt werden, nicht bei der Gemeinde. Werden Berichtigungen vom Finanzamt anerkannt, erfolgt eine Anpassung der Grundlagenbescheide durch das Finanzamt und die Gemeinde wird einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen.

Wer ist Grundsteuerschuldnerin bzw. Grundsteuerschuldner?

Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner der Grundsteuer ist, wem zu Beginn eines Kalenderjahres ein Grundstück oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland gehört.

Dies wird im Grundsteuerrecht als das sogenannte Stichtagsprinzip bezeichnet. Das heißt, es kommt für die Steuerschuld immer nur auf den Beginn des Kalenderjahres (1. Januar) an. Die Steuerschuldnerin bzw. der Steuerschuldner muss gegenüber der Kommune die gesamte Grundsteuer des Jahres zahlen. Ein Eigentümerwechsel während des Jahres ist für die Steuerschuld nicht maßgebend. Die alten und neuen Eigentümer müssen sich auf zivilrechtlichem Wege einigen, wer die Grundsteuer zahlt.

Aufgrund der Grundsteuerreform 2025 kommt es zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung von Eigentümerwechseln beim zuständigen Finanzamt. Derzeit sind Rückstände aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 noch in Bearbeitung. Auch wenn Sie Ihr Eigentum bereits verkauft haben, sind Sie als bisheriger Eigentümer so lange steuer- und abgabenpflichtig, bis das Finanzamt das Eigentum auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Die Gemeinde erhält nach der Fortschreibung einen neuen Grundlagenbescheid und kann somit den Grundsteuerbescheid auf den neuen Eigentümer veranlassen.

Wenn Sie bei der Gemeinde Fahrenzhausen nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Sie die Grundsteuer erst nach Erhalt des Bescheides für 2025 zu überweisen.

 

Veränderungen an das Finanzamt melden.

Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen.

Sie müssen anzeigen, dass

  • eine wirtschaftliche Einheit neu entstanden ist (z. B. weil ein Grundstück geteilt wurde),
  • eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals besteuert wird (z. B. weil eine Steuerbefreiung wegfällt) oder
  • sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben (z. B. weil Baumaßnahmen durchgeführt wurden, sich die Größe der Flächen verändert hat, sich die Nutzung geändert hat oder eine Grundsteuermesszahlermäßigung weggefallen ist).

Beispiele:

  • Anbau eines Wintergartens
  • Gebäude ist erstmals denkmalgeschützt
  • Die bisherige Wohnung wird jetzt an eine Arztpraxis vermietet
  • Das Bürogebäude wurde bisher durch eine Behörde genutzt und jetzt von einer Anwaltskanzlei
  • Ein Teil des Flurstücks wurde an einen Nachbarn verkauft
  • Ein Mietshaus wurde in Wohnungs-/Teileigentum aufgeteilt

Sie müssen die Änderung auch dann anzeigen, wenn sie auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruht oder Sie eine Baugenehmigung beantragen mussten.

Ändert sich in einem Jahr nur die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil das Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, wird das Finanzamt von sich aus tätig. Von Ihnen wird keine Anzeige erwartet.
Ausnahme: Geht das (wirtschaftliche) Eigentum eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes über, müssen Sie dies dem Finanzamt anzeigen.

Bis wann muss die Anzeige beim Finanzamt sein?

Die Anzeige muss dem Finanzamt bis zum 31. März des Folgejahres der Änderung vorliegen.

Beispiel: Anbau eines Wintergartens in 2024; Anzeige der Änderung beim Finanzamt bis 31. März 2025.

Die Änderungen an Ihrer wirtschaftlichen Einheit können Sie in Bayern

  • mittels dem Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder
  • mittels einer vollständig ausgefüllten Grundsteuererklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis 4)

anzeigen.

Grundsteueränderungsanzeige

Für die Abgabe der Grundsteueränderungsanzeige (Vordruck BayGrSt 5) haben Sie drei Möglichkeiten:

Falls Sie nicht die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Anzeige haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater Sie hierbei unterstützen. Diese können das eigene Benutzerkonto bei ELSTER nutzen, um Ihre Erklärung zu übermitteln.

Ihre Grundsteueränderungsanzeige können Sie nicht per E-Mail einreichen, da das Gesetz für die Wirksamkeit die eigenhändige Unterschrift vorsieht.

07.01.2025

Entsorgungskalender 2025

Die aktuellen Termine für die Abfallentsorgung 2025 im Gemeindegebiet von Fahrenzhausen finden Sie auf der Website des Eschlbach Verlags unter folgendem Links:

2025 – 1. Halbjahr

2025 – 2. Halbjahr

2025 – Straßenliste

20.12.2024

Entsorgung Christbäume

Auch heuer können die Christbäume über die bereitgestellten Container entsorgt werden. Die Container finden Sie ab 7. Januar für drei Wochen an folgenden Standorten:
  • Sportgelände FCA
  • Eon Weng
  • Sportgelände Kammerberg

Selbstverständlich können Christbäume ebenfalls im Wertstoffhof zu den üblichen Öffnungszeiten entsorgt werden.

19.12.2024

Informationen zum Jugendkulturpreis

Im kommenden Jahr verleiht der Jugendkreistag des Landkreises Freising zum 13. Mal den Jugendkulturpreis. Damit fördert und würdigt er die künstlerische Betätigung Jugendlicher und junger Erwachsener im Alter bis 25 Jahren und macht ihr Wirken einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich.

Ab sofort können Vorschläge aus den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst, Malerei, Literatur, Musik, künstlerische Interpretation, Theater, Kabarett, Poetry Slam, Stand up Comedy, Fotografie und Film eingereicht werden.

Der Jugendkulturpreis ist mit insgesamt 1500 Euro dotiert. Bewertet werden die künstlerischen Eingaben von einer achtköpfigen Jury, zusammengesetzt aus vier Mitgliedern des Jugendkreistags und vier Kulturschaffenden im Landkreis Freising.

Die jungen Künstlerinnen und Künstler müssen ihren Wohnsitz im Landkreis Freising haben oder ihre künstlerische und kulturelle Tätigkeit in Bezug auf den Landkreis Freising ausüben.

Vorschläge können per E-Mail an koja@kreis-fs.de oder postalisch an

Kommunale Jugendarbeit
Amt für Jugend und Familie
Landshuter Straße 31
85356 Freising

eingereicht werden.

Zur Eingabe der Werke wird darum gebeten, diese auf Youtube hochzuladen und einen Link ggf. mit Passwort zuzusenden bzw. bei Fotos/Bildern PDFs zu generieren und diese zuzuschicken. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Cloudzugang zu erhalten. Dazu muss vorab eine Anfrage gestellt werden.

Leider können keine USB-Sticks, CDs oder Clouds wie Dropbox angenommen werden. Handwerkliche Stücke können gern auch direkt vorbeigebracht werden.

Es sind Eigen- und Fremdbewerbungen möglich. Die Bewerbung sollte entsprechend aussagekräftig sein, damit sich die Jury ein umfassendes Bild machen kann.

Abgabeschluss ist Mittwoch, 31. Januar 2025.

Bei Fragen kann man sich gerne an die kommunale Jugendarbeit am Landratsamt Freising wenden.

 

Tina Butt, Regina Cordary, Natalja Czyborra & Katharina von Schumann

Landshuterstr. 31, 85356 Freising

08161 600 355-50 (Natalja Czyborra)

08161 600 355-51 (Katharina von Schumann)

08161 600 355-52 (Tina Butt)

08161 600 303-01 (Regina Cordary)

koja@kreis-fs.de

https://lrafs.de/koja

16.12.2024

Rathaus geschlossen

Das Rathaus der Gemeinde Fahrenzhausen ist am Freitag, 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir danken für ihr Verständnis.

Die Gemeindeverwaltung

29.11.2024

Online Kitaplatz-Bedarfsanmeldung

Das Verfahren bei der Platzvergabe für alleKindertageseinrichtungen (Kindergarten Sonnenschein Kindergarten Sternschnuppe, Kinderhaus St. Christophorus und Waldkindergarten sowie Zwergerlgruppe, Hort und Mittagsbetreuung) – läuft ausschließlich über das ONLINE-Verfahren im Bürgerservice-Portal.

Um Sie bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für das kommende Kita-/Schuljahr (ab 1. September) zu unterstützen, arbeiten wir mit einem modernen und datenschutzkonformen Onlineverfahren: Familienfreundlich – sicher – bequem – mit Antwortgarantie.

Das hat viele Vorteile: Sie füllen nur eine Anmeldung aus, favorisieren die gewünschten Einrichtungen und erhalten eine Eingangsbestätigung sowie garantiert zum Zuteilungsstichtag eine Antwort in Ihren Postkorb. Der elektronische Service im Bürgerservice-Portal steht Ihnen stressfrei täglich 24 Stunden zur Verfügung.

Nachdem Sie sich persönlich am Tag der offenen Tür einen Überblick und einen Eindruck über die Einrichtungen verschafft haben, können Sie bequem online von zu Hause aus über den neuen Service Ihre persönliche Favoriten-Liste zusammenstellen. Der Online-Service bietet Ihnen dazu einen Überblick über die Kinderbetreuungsangebote der unterschiedlichen Träger mit ihren Besonderheiten. Sie sind nicht mehr auf Öffnungszeiten oder persönliche Anmeldungen bei mehreren Einrichtungen angewiesen und können sich Zeit für diese wichtige Entscheidung lassen. Haben Sie die Einrichtungen ausgewählt, können Sie mit nur einer Erfassung der erforderlichen Daten Ihr Kind für das kommende Betreuungsjahr vormerken lassen.

Die Zuteilung der Kinder auf die einzelnen Einrichtungen erfolgt gerecht nach den Vergabekriterien zum Stichtag. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie die Eingangsbestätigung in Ihrem Postkorb und erfahren, bis wann die Platzzuteilung erfolgt. Die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages findet selbstverständlich persönlich in der Betreuungseinrichtung statt. Die Daten werden nach der Datenschutz-Grundverordnung zentral im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) gespeichert.

Ein gemeinsamer Anmeldetag findet nicht statt, da die Anmeldung ausschließlich über das Bürgerservice-Portal möglich ist.

Vom 2. Januar bis zum 09. März 2025 ist die Online-Anmeldung betreffend Kindergärten inkl. Kinderkrippen und Zwergerlgruppe für das kommende Betreuungsjahr möglich. Für Hort und Mittagsbetreuung läuft die Anmeldefrist bis zum 13.04.2025.

Tag der offenen Tür der Kindergärten

Der „Tag der offenen Tür“ in den Kindertageseinrichtungen findet wie folgt statt:

Altersgeöffnete Kindergärten „Sonnenschein“ Kammerberg und „Sternschnuppe“ Bergfeld: Dienstag, 04. Februar 2025 von 16 bis 18 Uhr.

Kinderhaus St. Christophorus: Freitag, 07. Februar 2025, von 14 bis 17 Uhr.

Waldkindergarten „Die Ampertaler Biberbande“: Samstag, 22. Februar 2025 von 10 bis 12 Uhr.

Tag der offenen Tür im Hort und in der Mittagsbetreuung

Der „Tag der offenen Tür“ für beide Einrichtungen wird Mitte März stattfinden.

Genaue Informationen hierzu folgen in einer späteren Ausgabe der Gemeindezeitschrift „Aus da Gmoa“. Bei individuellen Fragen dürfen Sie die Mittagsbetreuung und den Hort gerne auch über Telefon oder E-Mail kontaktieren.

27.11.2024

Aktuelle Grundstücksangebote im Gemeindegebiet

Die Gemeinde Fahrenzhausen vergibt mehrere Grundstücke im Gemeindegebiet.

Alle Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten.

Bekanntmachung: Exposé Verkauf von drei Grundstücken 2024

Richtlinien Fahrenzhausen: Verkauf von gemeindeeig. Baugrundstücken v. 11.11.2024

Formular: Bewerbung mit Angebotsabgabe 2024

Formular: Anerkennung der Richtlinien vergünstigtes Baugrundstück 2024

Bebauungsplan

21.11.2024

Adventsmark Fahrenzhausen

Der Adventsmarkt in Fahrenzhausen findet heuer am 23. & 24. November auf dem gewohnten Platz vor Grundschule statt.

Alle Informationen finden Sie auf dem Bild.

Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher.

04.11.2024

Einladung zur Bürgerversammlung

Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten lade ich alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sehr herzlich ein zu unserer Bürgerversammlung am

Donnerstag, 28. November 2024

19.00 Uhr

in die Aula der Grundschule Fahrenzhausen

Nach Artikel 18 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten; Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Tagesordnung

  1. Rechenschaftsbericht der 1. Bürgermeisterin
  2. Kassenbericht
  3. Fragen und Anregungen

Sollten Sie besondere Fragen haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diese bis Freitag, den 22. November 2024 der Gemeindeverwaltung schriftlich oder
mündlich mitteilen würden, damit deren Beantwortung vorbereitet werden kann.

Über ihren zahlreichen Besuch freue ich mich sehr.

Susanne Hartmann
Erste Bürgermeisterin

08.10.2024

Speed-Dating in die Selbstständigkeit

Die Moosburg Marketing eG und die Fachstelle für wirtschaftliche und digitale Entwicklung im Landratsamt Freising organisieren am Dienstag, 19. November 2024, um 15 Uhr in der Moosburger Schäfflerhalle zum dritten Mal die gemeinsame Veranstaltung „Speed-Dating in die Selbstständigkeit“, um gründungswilligen Personen eine Informationsplattform zu bieten.

In 20-minütigen Gesprächen werden Einzelgespräche zu Gründungsformalitäten und -zuschüssen, Businessplan, Steuerfragen und Fi­nanzierungsmöglichkeiten, Sozialversicherung, Nachfolgeregelungen sowie Marken- und Patentrecht geführt. Zwischen den Expertenrunden bietet das Format auch Zeit für Kommunikation und Netzwerken mit Gleichgesinnten.

Eine Anmeldung unter Claudia Betz ist erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie HIER

28.07.2024

Informationen Windkraft im Gemeindegebiet Fahrenzhausen

Hier finden Sie die Präsentationen der Büros Sing Gmbh und Vitus Hinterseher

Ingenieur-Büro Sing GmbH 

Büro Vitus Hinterseher

27.07.2024

Infobroschüre: Rund um die Gartengrenze

Nicht immer läuft das nachbarschaftliche Miteinander so reibungslos und friedlich, wie wir uns das wünschen. Häufig kochen die Emotionen in nachbarschaftlichen Streitigkeiten schnell hoch. In einer solchen Situation ist es besonders wichtig, nicht nur die eigenen Rechte, sondern auch die des anderen zu kennen. Die Broschüre bietet daher eine Zusammenfassung der wichtigsten privatrechtlichen Regelungen im Nachbarrecht.

Herausgeber: Staatsministerium der Justiz

Die Broschüre liegt ab sofort im Rathaus der Gemeinde Fahrenzhausen für Sie aus. Die digitale PDF-Version können Sie HIER herunterladen.

www.justiz.bayern.de

11.07.2024

Infoveranstaltung „Windkraft im Gemeindegebiet Fahrenzhausen“

Am Mittwoch, 17. Juli 2024 veranstaltet die Gemeinde Fahrenzhausen eine Infoveranstaltung zum Thema „Windkraft im Gemeindegebiet Fahrenzhausen“ zusammen mit dem Ingenieurbüro Sing GmbH.

Stattfinden wird diese Veranstaltung in der Aula der Grundschule Fahrenzhausen in der Schulstraße 1 in 85777 Fahrenzhausen. Beginn ist um 19.30 Uhr.

20.06.2024

Hochwasserinformationen vom VDE

HIER finden Sie ein Merkblatt des VDE für das „Richtige Verhalten in überfluteten Räumen zum Download.

11.06.2024

Hochwasser 2024: Anträge für Soforthilfe/Soforthilfe mit Öl => Aktualisierung

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben.

Auch der Landkreis Freising fällt in den Geltungsbereich dieser Soforthilfe.

Die Anträge müssen spätestens zum 31. August 2024 per E-Mail an soforthilfe-hochwasser@kreis-fs.de im Landratsamt eingereicht werden.

Die aktuellen Antragsformulare für die Sofort-Hilfen finden Sie direkt hier:

Antrag Soforthilfe

Antrag Soforthilfe mit Öl