Wir empfehlen Ihnen das Einzugsverfahren, es bringt Ihnen folgende Vorteile:
Sie können den Zahlungstermin nicht versäumen, vermeiden dadurch Mahngebühren, Säumniszuschläge und den Weg zur Bank. Aus diesem Grund liegen uns von ca. 90% der Steuerzahler entsprechende Ermächtigungen vor.
Damit wir auch Ihnen diese Vorteile einräumen können, sollten Sie das Formular (entsprechend ausgefüllt und ausgedruckt) an uns zurückgeben. Steuern, Gebühren der Abfallbeseitigung und Abgaben etc. werden dann termingerecht von Ihrem Konto abgebucht.
Die Teilnahme am Einzugsvermächtigungsverfahren ist freiwillig.
Ihnen ist bekannt, dass Ihre Bank durch Überweisungsträger/Lastschriften über den jeweiligen Zahlungsgrund (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer) unterrichtet wird.
Zur Durchführung des Abbuchungsverfahren ist es notwendig, dass Ihre personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Sie gilt bis zum Widerruf. Bitte reichen Sie die Ermächtigung vollständig ausgefült und unterschrieben ein. Beachten Sie bitte, dass Abbuchungen von Sparkonten nicht möglich sind.
Sollte sich Ihr Konto ändern, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichet, den Abbuchungsaufträgen zu entsprechen.
Um Doppelzahlungen zu vermeiden, bitten wir, nach Abgabe einer Einzugsermächtigung unbedingt von Überweisungen abzusehen. Bereits angemahnte bzw. fällige Beträge werden sofort abgebucht.
Steuern & Abgaben
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Müllgebühren
- Abwassergebühren
- Hundesteuer
- Wasserbeiträge
- Friedhofsgebühren
Gebühren für Kindertageseinrichtungen
- Kindergärten und Kindergrippe in Kammerberg und Bergfeld
- Mittagsbetreuung in Fahrenzhausen
- Zwergerlgruppe in Weng
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