Die Haushaltssatzung der Gemeinde Fahrenzhausen wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.02.2025 gemäß Art. 65 Abs. 1 Gemeindeordnung beschlossen und tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird in der Zeit vom 19.02.2025 bis 06.03.2025 im Rathaus der Gemeinde Fahrenzhausen in Zimmer Nummer 6 während den allgemeinen Geschäftsstunden (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag von I 4.00-18.00 Uhr) zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem gemäß § 4 Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres im Rathaus der Gemeinde Fahrenzhausen in Zimmer Nummer 6 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht bereit.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile:
- Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht geplant.
- VerpfIichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Das Landratsamt Freising hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.02.2025 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung nicht genehmigungspflichtig ist.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025