Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten lade ich alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sehr herzlich ein zu unserer Bürgerversammlung
am Donnerstag, 23. April 2026,
ab 19.00 Uhr
in die Aula der Grundschule Fahrenzhausen.
Nach Artikel 18 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten; Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.
Die Agenda finden Sie hier Bürgerversammlung 2026

