Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten lade ich alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sehr herzlich ein zu unserer Bürgerversammlung

am Donnerstag, 23. Oktober 2025,

ab 19.00 Uhr

in die Aula der Grundschule Fahrenzhausen.

Nach Artikel 18 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung können das Wort grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten; Ausnahmen davon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Tagesordnung:

  1. Ergebnisse der kommunale Wärmeplanung: Herr Jabobs (INEV) + Fragen & Antworten
  2. Dezentrale Gebiete – Heizungssanierung, Heizungstausch & Gebäudesanierung (Verbraucherzentrale) + Fragen & Antworten
  3. Rechenschaftsbericht der 1. Bürgermeisterin
  4. Kassenbericht
  5. Fragen und Anregungen

Sollten Sie besondere Fragen haben, teilen Sie diese bitte bis Freitag, den 10. Oktober 2025 der Gemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich mit, damit deren Beantwortung vorbereitet werden kann. Gerne schicken Sie ihre Fragen per Email an

Email Gemeinde Fahrenzhausen