
Um Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum durchführen zu können, die sich auf den Verkehr auswirken können, muss die Maßnahme zunächst bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, muss der Antrag vollständig und mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Vorlauffrist von mindestens 14 Arbeitstagen eingereicht werden.
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:
- vollständig ausgefüllter Antrag mit Angaben zur Lage und Dauer der Arbeiten
- Lageplan
- Regelplan
- ggf. Verkehrszeichenplan
- RSA-Nachweis des Bauleiters
Die Belange von Anliegern, die auf die Verkehrsfläche angewiesen sind, sind zu berücksichtigen. Falls erforderlich, sind diese frühzeitig über die Maßnahme zu informieren.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:


