Im Gemeindegebiet von Fahrenzhausen häufen sich derzeit Fälle illegaler Müllentsorgung. Es wird vermehrt Sperrmüll unerlaubt in Wäldern, Feldern und auf Flurwegen abgeladen.

Neben der erheblichen Umweltbelastung entstehen dadurch zusätzliche Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Rechtlich handelt es sich dabei keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Illegale Müllentsorgung kann je nach Einzelfall als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.

Maßgeblich sind insbesondere § 326 Strafgesetzbuch (Unerlaubter Umgang mit Abfällen) sowie einschlägige Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§ 69 KrWG – Bußgeldvorschriften).

Wer Abfälle unbefugt entsorgt, muss mit empfindlichen Geldbußen oder in schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen rechnen. Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.

Die Gemeinde Fahrenzhausen bittet darum, die vorhandenen Entsorgungsangebote wie Wertstoffhöfe und offizielle Sammelstellen zu nutzen. Hinweise auf illegale Ablagerungen können an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Ziel ist es, die zunehmenden Verstöße einzudämmen und das Gemeindegebiet dauerhaft sauber zu halten.

Jede illegale Müllablagerung stellt eine Ordnungswidrigkeit respektive Straftat dar und wird zur Anzeige gebracht.

Für sachdienliche Hinweise wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Fahrenzhausen unter

 0 81 33 / 93 02 0

oder per Email an

Gemeinde Fahrenzhausen

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