Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gemeinde Fahrenzhausen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.fahrenzhausen.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 17.08.2023 veröffentlicht.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Telefon: 08133/9302-0
E-Mail: gemeinde@fahrenzhausen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wurde auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden. Es wird geprüft wie zeitnah, Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden können.
- PDF-Dokumente und Formulare zum Download: Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der Dokumente und verschiedener weiterer Umstände, es derzeit nur möglich ist eine geringen Anzahl von Dokumenten barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
- Möglicherweise fehlen auf den Seiten noch wenige Alt-Attribute für Bilder, Bedienelemente und Layout-Grafiken
- Zu eingebundenen Videos stehen keine (vollständigen) Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung. Neue Einbindungen werden jedoch bewusst nach Kriterien der Barrierefreiheit eingebunden.
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet
- Es können Fehler in der Inhaltshierarchie oder Überschriftenhierarchie vorliegen
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
- Die Gemeinde verfügt über einen umfangreichen Webauftritt. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung kann es vorkommen, dass manche Webseiten (noch) nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind. Die technische Umsetzung der Barrierefreiheit wird stetig optimiert.
- Die auf der Website hinterlegten PDF- oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Die Erstellung barrierefreier PDF-Dateien und Dokumente muss aufwändig geschult und geprüft werden. Auch die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit speziellen Programmen muss gelernt sein – zumal eine Nachbearbeitung nicht immer zu vollständiger Barrierefreiheit führt. Zudem werden auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können zwar beschreibbar gemacht und vereinfacht werden, allerdings können diese nicht vollständig barrierefrei überarbeitet werden. Die Mitarbeiterkapazität der Gemeinde, kann ein solch umfangreiches Unterfangen derzeit nicht nicht dauerhaft in Ihren Prozessen etablieren. Deshalb sind unsere Mitarbeiter in dieser Hinsicht noch nicht speziell geschult. Sprechen Sie uns jedoch jederzeit gerne auf barrierefreie Alternativen an, die wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung stellen werden.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
- Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, wie Video- und Audiomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
- Interaktive Karten sind zurzeit nicht barrierefrei bedienbar. Die Barrierefreiheit dieser Karten ist nach derzeitigen technischen Möglichkeiten nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu erreichen.
- Inhalte von Dritten: Unsere Webseiten basieren teilweise auf den Inhalten Dritter. Für diese Inhalte Dritter kann jedoch bezüglich der Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
- Die auf unseren Webseiten eingesetzten Videos sind derzeit nicht barrierefrei. Die Adaptierung stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
- Wir bemühen uns, unsere Texte weitgehend einfach zu formulieren (bspw. ohne Abkürzungen und Fremdwörter, verschachtelte Satzkonstruktionen).
Barrierefreie Alternativen
Die Gemeinde ist bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
- Falls Sie beispielsweise eine PDF-Datei barrierefrei benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir bemühen uns, Ihnen die Informationen in einer anderen Form zur Verfügung zu stellen.
- Verwendung Einfache Sprache: Gerne stellen wir Inhalte die Ihnen vereinfacht besser eingängig sein könnten, auch in einer verständlicheren Version zur Verfügung.
Evaluationsmethode
Die Barrierefreiheit unserer Seite wird anhand der BITV-Selbstbewertung evaluiert.
Prüfer: Philipp Tieber, digiPublica – eine Marke der econix GmbH
Telefon: +49 (8142) 6 69 32 – 0
vertrieb@digipublica.de
www.digipublica.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.07.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31.07.2023 überprüft.