Bauberatung
Das Bauamt der Gemeinde Fahrenzhausen steht Ihnen gerne für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung. Falls bereits erste Skizzen oder Vorstellungen zu Ihrem Bauvorhaben vorliegen, können diese die Beratung vereinfachen.
Kontakt: bauamt@fahrenzhausen.de, Telefon 0 81 33 / 93 02-22 oder -29.
Für eine Bauberatung können Sie sich auch an das Landratsamt Freising, SG 41 Bauamt, wenden:
https://landkreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/bauamt.html?L=0
Antragsunterlagen und Verfahrensablauf
Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach der Bauvorlagenverordnung. Bei Bauanträgen sind jedenfalls folgende Unterlagen im Rathaus (Hauptstraße 21) einzureichen, die von bauvorlageberechtigten Personen erstellt werden müssen:
- Antrag auf Baugenehmigung/Vorbescheid/Genehmigungsfreistellung (3x)
mit Unterschrift von Bauherr(en) und Entwurfsverfasser/in! - Baubeschreibung (3x)
- Bautätigkeitsstatistik (1x, grüne Mappe)
- Berechnung von Wohn-/Nutzfläche, umbauter Raum (3x)
- Berechnung von Grundfläche, Geschossfläche (3x)
- amtlicher Lageplan 1:1000 (3x)
kann beim Bauamt oder beim Vermessungsamt Freising beantragt werden, Kosten: 36 € - Lageplan 1:1000 mit eingezeichnetem Bauvorhaben (3x)
§ 7 Abs. 3 BauVorlV: Angaben im Lageplan - Eingabeplan 1:100 (4x) Grundrisse, Schnitte, Ansichten
mit Unterschrift von Bauherr(en) und Entwurfsverfasser/in! - digitaler Eingabeplan im pdf-format
bitte an bauamt@fahrenzhausen.de schicken - Abstandsflächenplan mit Bemaßung und Berechnung (3x)
z.B. 4,80 m (6,00 m x 0,8); Satzung der Gemeinde beachten! - Entwässerungsplan (3x): kann gesondert eingereicht werden, Spartenangaben sind vom Bauamt der Gemeinde erhältlich
Informationen über den Ablauf der Genehmigungsverfahren finden Sie hier:
DOWNLOAD - Übersicht Verfahrensablauf Baugenehmigungen
Nachweis des Einfügens im Innenbereich
Wenn ein Antrag für ein Vorhaben im Innenbereich eingereicht wird, das nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist, fügen Sie bitte einen Nachweis hinzu, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Der Nachweis soll durch Angaben im Lageplan zur Grundfläche und Höhe über Gelände und über NN (Kubatur) der prägenden Baukörper in der maßgeblichen Umgebung geführt werden. Diese Informationen können durch Vermessung vor Ort ermittelt oder beispielsweise dem Bayernatlas (geoportal.bayern.de) entnommen werden. Die Gebäudehöhen können Sie z.B. auch digital über das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erhalten. Ergänzend sind schematische Darstellungen (Ansichten, Schnitte) und evtl. Fotos einzureichen, ein Beispiel können Sie hier herunterladen:
DOWNLOAD - Beispiel Schnitt für Einfügungsnachweis
https://www.adbv-freising.de/produkte/3dprodukte/3d.html
(LOD2-Daten für Gebäudehöhen über NN)
https://www.adbv-freising.de/produkte/3dprodukte/gelaende.html
(DGM1-Daten; Geländemodell kann mit Höhenmodell kombiniert werden für Gebäudehöhen über Gelände)
Hilfreiche Informationen
- Satzungen der Gemeinde: bei Bauanträgen sind insbesondere die Stellplatzsatzung und die Abstandsflächensatzung zu beachten!
https://www.fahrenzhausen.de/Ortsrecht.n33.html - Die Bebauungspläne und weitere städtebauliche Satzungen finden Sie im Bayernatlas oder auf der Seite des Landratsamts Freising:
https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/ (Adresse eingeben, Thema wechseln, Planen und Bauen, Bauleitplanung, Bebauungspläne in Bayern)
http://www.karten.kreis-freising.de/ - Die offiziellen Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden:
https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php - Weitere Antragsunterlagen, z.B. Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids, isolierte Befreiung/Ausnahme/Abweichung, denkmalschutzrechtliche Erlaubnis:
https://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/bauamt.html?L=0 - Erklärungen zu baurechtlichen Begriffen, zu den Genehmigungsarten, zur Berechnung von Grundfläche (GRZ) und Geschossfläche (GFZ) sowie viele weitere hilfreiche Informationen finden Sie im Handbuch des vollständigen Bauantrags der Stadt München:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Bauaufsicht/Handbuch-der-vollstaendige-Bauantrag.html
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Bauaufsicht/Handbuch-der-vollstaendige-Bauantrag/Weitere-Informationen/Berechnung-GFZ-GRZ.html