
Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet von 8.00 – 18.00 Uhr die Bundestagswahl statt. Aufgrund der vorgezogenen Wahl werden die Fristen deutlich verkürzt. Die Gemeinde Fahrenzhausen ist wieder, wie bei den letzten Wahlen, in 4 Stimmbezirke eingeteilt.
Bis Anfang Februar erhalten die wahlberechtigten Bürger die Wahlbenachrichtigung zugesandt. Mit dieser Wahlbenachrichtigung und ggf. Ihrem Personalausweis begeben Sie sich bitte am Wahltag in das für Sie zuständige Wahllokal in Fahrenzhausen (Neue Aula Grundschule Fahrenzhausen), Weng (Schulungsraum Feuerwehr- und Vereinsheim Weng), Kammerberg (Mehrzweckraum Kindergarten Kammerberg) oder Bergfeld (Aula Kindergarten Bergfeld).
Sofern Sie Briefwahl durchführen wollen, beantragen Sie den entsprechenden Wahlschein mit Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung. Wir bitten Sie, sollten Sie Briefwahl durchführen wollen, diese schnellstmöglich zu beantragen, sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Bereits ab dem 15.01.2025 wird die Beantragung freigeschalten.
Beantragung Briefwahlunterlagen
Ein Versand der Briefwahlunterlagen ist jedoch erst ab 10.02.2025 möglich. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Briefwahlunterlagen persönlich in der Gemeinde abzuholen bzw. bereits im Rathaus zu wählen.
Die Verwaltung steht Ihnen dafür zu den üblichen Parteiverkehrszeiten (Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr und Do 14.00 – 18.00 Uhr) und zusätzlich im Zeitraum vom 10. – 20.02.2025 Mo – Do von 17:00 – 19:30 Uhr und am Freitag, den 21.02.2025 von 13.00 – 15.00 Uhr zur Verfügung.
Danach ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur mehr bei plötzlicher Erkrankung oder in außerordentlichen Fällen bis Sonntag, 15.00 Uhr, möglich.
Für den Fall, dass ein Wahlschein trotz Antrag nicht zugegangen ist, kann sich der Betroffene bis zum Tag vor dem Wahltag, spätestens bis 12.00 Uhr, an die Gemeindebehörde wenden.
Für Rückfragen zur Bundestagswahl ist die Gemeindeverwaltung Fahrenzhausen am Samstag, den 22.02.2024, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr auch erreichbar.
Bei Rückfragen zur Wahl (Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis, Briefwahl, sonst.) können Sie die Gemeindebediensteten am Wahlsonntag im Rathaus noch in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr oder telefonisch ( 08133/9302-0) erreichen.
Das Wählerverzeichnis wird zum Stichtag 10.01.2025 erstellt. Dieses liegt in der Zeit vom 03.02. – 07.02.2025 zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung zu folgenden Öffnungszeiten aus:
Mo– Fr von 8.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich Mo – Mi von 14.00 – 15.30 Uhr und Do 14.00 – 18.00 Uhr.
Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss während der Auslegung Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.