Für Informationen zum Thema Jugendschutz wenden Sie sich bitte an jugendschutz@kreis-fs.de.
Ergänzende Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
Der Fachbereich kommunale Jugendarbeit benötigt Ihre Daten, um die Prüfung des Jugendschutzes durchzuführen. Bei Nicht- oder unvollständiger Angabe der
erforderlichen Daten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Freising so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Dauer der Bearbeitung erforderlich ist.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15
DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Vor-
aussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18
und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe
automatischer Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben
genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht
beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz.
Sie können die Einwilligung der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch dieses nicht berührt.