Fragebogen zum Jugendschutz auf Veranstaltungen

(§ 2 Abs. 1 GastV)

Name der Veranstaltung

Anschrift und Ort der Veranstaltung

Veranstalter anerkannter Träger der Jugendhilfe

Veranstalter/in (Ansprechpartner/in während der Veranstaltung)

Stellvertreter/in (Ansprechpartner/in während der Veranstaltung)

Jugendschutzbeauftragter (Verantwortlich für den Jugendschutz während der Veranstaltung)

Kontrolle / Überwachung des Jugendschutzes, Ansprechpartner/in bei Fragen etc. - Infos unter www.kreis-fs.de

Zielgruppe

erwartete Besucherzahl

Altersbeschränkung

Ja, Mindestalter ab
Nein
erziehungsbeauftragte Personen werdne anerkannt

Ordnungsdienst

beauaftragte Firma
beauaftragte Personen

Einlass- oder Zugangskontrollen

Art

Ausschlusskontrollen um 22 bzw. 24 Uhr

Alterskontrolle bei der Ausgabe alkoholischer Getränke

Ausschank von Spirituosen

Besonderheiten der Veranstaltung

Parkplatzsituation

Überwachung/Kontrolle
Beleuchtung

Jugendschutzbestimmungen

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Freising, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, poststelle@kreis-fs.de. Die Daten werden
erhoben, um eine Einschätzung der Jugendschutzmaßnahmen auf Ihrer Veranstaltung vorzunehmen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist das SGB VIII (§§ 61 ff), das JuSchuG, der JMStV, das BayDSG Art. 9 bis Art. 14 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, c, e und Art. 9 Abs. 2 Buchst. a, b der DSGVO. Weitere
Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in den ergänzenden Hinweisen – Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz-lra@kreis-fs.de erreichen können

Für Informationen zum Thema Jugendschutz wenden Sie sich bitte an jugendschutz@kreis-fs.de.
Ergänzende Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
Der Fachbereich kommunale Jugendarbeit benötigt Ihre Daten, um die Prüfung des Jugendschutzes durchzuführen. Bei Nicht- oder unvollständiger Angabe der
erforderlichen Daten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Freising so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Dauer der Bearbeitung erforderlich ist.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15
DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Vor-
aussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18
und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe
automatischer Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben
genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht
beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz.

Sie können die Einwilligung der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch dieses nicht berührt.